Allgemeine Geschäftsbedingungen


Hier finden Sie die für jeden Auftrag gültigen Algemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Vertragssprache in diesen Geschäftsbedingungen ist Deutsch

 

 

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1.

FOTO-KUNST-GRAFIK, vertreten durch Gisela Schäper führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden.

 

Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch meinerseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

 

1.2.

Für alle Rechtsgeschäfte mit FOTO-KUNST-GRAFIK sind die Bestimmungen dieser AGB‘s maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der Bestimmungen an.

 

 

§ 2. Vertragsabschluss

2.1.

Angebote gelten nach schriftlichem Kostenvoranschlag.

 

2.2.

Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief oder E-Mail

 

§ 3. Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

 

§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung

Für einen vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an FOTO-KUNST-GRAFIK wird die Bestellung für diesen verbindlich. Das heißt, für die erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in jedem Fall zu entrichten.

 

§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung

5.1.

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt FOTO-KUNST-GRAFIK (Gisela Schäper) die Arbeit an dem erteilten Designauftrag oder Fotoauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf bzw. die gewünschten Fotografien Der Entwurf ist durch einen deutlich sichtbaren „MUSTER“ - Schriftzug entsprechend als Muster gekennzeichnet. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.

 

5.2.

Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

 

5.3.

Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt und Annahme des ersten Entwurfs einmalig Änderungen/Nachbesserungen ohne gesonderten Preisaufschlag zuverlangen Bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs wird ein Zweitmuster angefertigt.Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler meinerseits vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit FOTO-KUNST-GRAFIK diese dann bestmöglichst umsetzen kann. Der Preis dafür richtet sich nach dem entstandenen Aufwand.

 

5.4.

Bei allen Aufträgen, die auf einem individuellen Preisangebot (kein Festpreis) basieren, biete ich ein einfaches Änderungsrecht an, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden einmalig kostenfrei ausgeführt.

 

5.5.

Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer grafischer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (Euro 60,00 zuzügl.. MwSt.). Bei Fotoaufträgen (Euro 75,00 zuzügl. MwSt.)

 

§ 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

6.1.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für FOTO-KUNST-GRAFIK-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür schriftlich einzuholen.

 

6.2.

Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

 

6.3.

Der Auftraggeber stellt FOTO-KUNST-GRAFIK von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen FOTO-KUNST-GRAFIK stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1.

Jeder FOTO-KUNST-GRAFIK erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

 

7.2.

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen FOTO-KUNST-GRAFIK (bzw. dem entsprechend im Auftrag von FOTO- KUNST-GRAFIK tätig gewordenen Grafiker / Subunternehmer) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

 

7.3.

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von FOTO-KUNST-GRAFIK (bzw. des entsprechend im Auftrag von FOTO-KUNST-GRAFIK tätig geworden Grafikers / Subunternehmers) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

 

7.4.

FOTO-KUNST-GRAFIK (bzw. der entsprechend im Auftrag von FOTO-KUNST-GRAFIK tätig gewordene Grafiker / Subunternehmer) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und FOTO-KUNST-GRAFIK.

 

7.5.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

7.6.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

7.7.

FOTO-KUNST-GRAFIK erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von FOTOKUNST- GRAFIK für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von FOTO-KUNST-GRAFIK (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen - von denen FOTO-KUNST-GRAFIK seine Designlizenzen bezieht - grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben.

 

7.8.

Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend eigene Entwürfe und Fotografien verwendet.Werden keine eigenen Entwürfe und Fotografien verwendet, benutzt FOTO-KUNSTGRAFIK, lizenzfrei verwendbares, gekauftes Material aus Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens FOTO-KUNST-GRAFIK eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber FOTO-KUNST-GRAFIK erhoben werden. Außerdem behält sich FOTO-KUNST-GRAFIK das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte

ausdrücklich an.

 

7.9.

Die von FOTO-KUNST-GRAFIK erstellten und durch „MUSTER“-Text gekennzeichneten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht FOTO-KUNST-GRAFIK Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.

 

 

§ 8. Vergütung

8.1.

Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der individuell vereinbarten Preise.

 

8.2.

Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist FOTO-KUNST-GRAFIK berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

 

§ 9. Rechnung, Abnahme

9.1.

Nach Abgabe der Mustergrafiken ist der vereinbarte Betrag innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung sofort zahlbar. Nach eigenem Ermessen stellt FOTO-KUNST-GRAFIK die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung. FOTO-KUNST-GRAFIK stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Originalgrafik (ohne Musterkennung) bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.

 

9.2.

Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch FOTO-KUNST-GRAFIK - auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme eines Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. FOTO-KUNST-GRAFIK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

 

9.3.

Bei Zahlungsverzug kann FOTO-KUNST-GRAFIK Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.

 

§ 10. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend den jeweiligen Vertagsvereinbarungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

 

§ 11. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

§ 12. Gewährleistung

12.1.

FOTO-KUNST-GRAFIK verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

 

12.2.

FOTO-KUNST-GRAFIK verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung.

 

12.3.

Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber,außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

 

12.4.

Beanstandungen und Korrekturwünsche, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei FOTO-KUNST-GRAFIK geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

§ 13. Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind.

 

§ 14. Digitale Daten

14.1.

FOTO-KUNST-GRAFIK ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. PhotoShop Originaldateien, InDesign Layoutvorlagen, Adobe Illustrator-Dateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

14.2.

Hat FOTO-KUNST-GRAFIK dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch FOTO-KUNSTGRAFIK geändert werden.

 

§ 15. Widerrufsbelehrung

 Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht

15.1.

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

15.2.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich - Gisela Schäper, Foto-Kunst- Grafik, Kohues 1a, 48317 Drensteinfurt - mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dies können Sie per Brief tun.

 

15.3.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Widerrufsfolgen

15.4.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Erhalt des Widerrufs zurückzuzahlen. Es sei denn, Sie haben innerhalb dieser Zeit grafische Entwürfe oder Fotografien von FOTO-KUNST-GRAFIK bekommen, die dann vergütet werden müssen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht Gisela Schäper, Foto-Kunst- Grafik, alle Kontaktdaten.

 

§ 16. Schlussbestimmungen

16.1.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass FOTO-KUNST-GRAFIK die für ihn/Sie erstellten Grafiken, Webseiten, Fotografien etc. bei Bedarf als „Referenz“ in meinen öffentlichen Galerien auf meiner Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis meiner Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in meiner ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die ich im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und FOTO-KUNST-GRAFIK um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

 

16.2.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine mir im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in meiner EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Es gilt die Datenschutzgundverodnung.

 

§ 17. Speicherung des Vertragstextes

 Der Vertragstext wir nach Abschluss des Vertages mit dem Kunden zur Auftragsdurchführung gespeichert.

 

17.1.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

17.2.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 

 

 

Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und stimme ihnen zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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